Das Kollegium Heilig Kreuz unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei ihrem Studium und bewilligt Massnahmen zum Nachteilsausgleich.
Falls notwendig, kann die Schülerin oder der Schüler zu Schuljahrbeginn ein Gesuch bei der Vorsteherin oder Vorsteher stellen, das von den erforderlichen Dokumenten begleitet ist:
〉〉〉 Gesuch als Worddokument (.docx)
Die Entscheidung wird von der Rektorin getroffen.