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Bildung

Aufnahmen und Einschreibungen

17. März 2009

Aufnahmebedingungen

  • Schülerinnen und Schüler aus einer 3. Progymnasialklasse der OS können prüfungsfrei ins erste Gymnasialjahr eintreten, wenn sie die Promotionbedingungen der OS erreicht haben.
  • Schülerinnen und Schüler, die das 3. OS-Jahr in der allgemeinen Abteilung gemacht haben, müssen die Promotionsbedingungen erfüllen und 50 und mehr Punkte erreichen um prüfungsfrei aufgenommen zu werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die das 3. OS-Jahr in der allgemeinen Abteilung gemacht haben, die Promotionsbedingungen erfüllen und zwischen 40 bis 49,5 Punkte erreichen, müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen.
  • Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen.
  • Schülerinnen und Schüler, die wegen Umzugs aus einem anderen Kanton kommen, werden in eine Klasse aufgenommen, deren Niveau demjenigen in ihrem vorherigen Wohnkanton entspricht.
  • Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in einem anderen Kanton wohnhaft sind, werden aufgenommen, wenn es die Platzverhältnisse erlauben und sie von ihrem Wohnkanton die Genehmigung für den ausserkantonalen Schulbesuch erhalten haben.

Weitere Informationen: Ausserkantonale Schüler-innen (Aufnahme Mittelschulen (S2)

Die Angaben über die Übertrittsbedingungen, die Einschreibefristen und die Daten der Aufnahmeprüfungen finden Sie auf der Webpage der Amt für Unterricht der Sekondarstufe 2

Einschreibe- Anmeldeformular

Das Formular kann auf der Seite der EKSD heruntergeladen werden oder bei den Direktionen der OS-Schulen und Kollegien bezogen werden.

Auskünfte

Sekretariat der Rektorenkonferenz der kantonalen Kollegien
Petrus-Kanisius-Gasse 10
1700 Freiburg
026 305 41 20

corecofr(at)edufr.ch